UVV-Prüfung

Für gewerbliche Fahrzeuge gelten spezielle Vorschriften der Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung. 

Unfallverhütungsvorschriften 

Gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (DGUV V70) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge einmal im Jahr von einem Sachkundigen überprüft werden. 

Ebenso sind Anbauten wie Rolltore und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen. Diese „UVV-Prüfungen“ sind besonders wichtig für alle Betriebe, mit prüfpflichtigen Geräten und Einrichtungen, wie z. B.:

  • Roll- oder Sektionaltor (kraftbetätigt)
  • Hebebühnen
  • Hebe-, Winde-, Hub- und Zuggeräte
  • Flurförderzeuge uvm.

Fragen Sie einfach bei uns nach, ob Ihre Geräte, Einrichtungen oder dergleichen prüfpflichtig sind! Unser erfahrenes Team von Sicherheitsingenieuren, Prüfingenieuren und UVV-Fachkräften ist speziell geschult, um alle relevanten Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen.

Wir prüfen nicht nur die technischen Komponenten wie Bremsanlagen oder Hubvorrichtungen, sondern auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie aller geltenden Normen. Kurz gesagt: Eine professionelle UVV-Prüfung trägt maßgeblich zur Sicherheit Ihrer Mitarbeiter bei und minimiert gleichzeitig das Risiko teurer Schäden an Maschinen und Geräten. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen!

Nutzen Sie unser Full-Service-Angebot: Eine Telefonnummer, ein Ansprechpartner für alle Anliegen – alles aus einer Hand.

Bei Fragen sind wir zu den genannten Öffnungszeiten unter der Rufnummer 09101 456 für Sie da.

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Kontakt

Ing.-Büro Prüfcenter Ebert
Teichenbach 10
90579 Langenzenn

Telefon: 09101 456
E-Mail: info@pruefcenter-ebert.de

Fax: 09101 458

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag
8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag
8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.30 Uhr

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