Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung.
Spezielle Hauptuntersuchung für Taxen, Mietwagen und Busse
Die BOKraft gilt insbesondere für Unternehmen im Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen. Dies betrifft Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen, die
gegen Bezahlung Personen befördern. Lassen Sie diese Fahrzeuge bei der jährlichen Hauptuntersuchung von unseren KÜS-Prüfingenieuren zusätzlich gemäß den Prüfpunkten der BOKraft untersuchen (§ 41 BOKraft).
Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin.
Besondere Prüfpunkte gemäß (§ 41) BOKraft sind z. B.:
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- Vorschriftsmäßigkeit der Werbeaufschrift bei Taxen und Mietwagen
- Anbringung der Ordnungsnummer sowie der Unternehmeranschrift bei Taxen
- Anzahl der Feuerlöscher und Verbandskästen bei Kraftomnibussen
- Automatische Türen: End- und Schließstellung bei Kraftomnibussen
- Kennzeichnung der Notausstiege und Anzahl der Nothämmer bei Kraftomnibussen
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu den genannten Öffnungszeiten unter der Rufnummer 09101 456 zur Verfügung. Zu unserem Einzugsgebiet gehören neben Langenzenn auch die umliegenden Ortschaften Cadolzburg, Veitsbronn, Wilhermsorf.
Sie befinden sich auf der Seite Untersuchung nach BOKraft.
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