Die Sicherheitsprüfung (SP) wird bei großen, schweren Fahrzeugen durchgeführt, um auch zwischen zwei HU-Terminen von Fachleuten die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie insbesondere die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile zu überprüfen.
Diese Untersuchung ist vorgeschrieben für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, für Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t. Auch Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 10 t und Kraftomnibusse sowie andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen sind SP-pflichtig.
Wenn Sie Fragen zur Sicherheitsprüfung an Ihrem Fahrzeug haben, stehen Ihnen unsere KÜS-Prüfingenieure zu den genannten Öffnungszeiten unter der Rufnummer 09101 456 gerne zur Verfügung.
Prüfung
Bei der Sicherheitsprüfung wird eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Funktions- und Wirkungsprüfung an Ihrem Kraftfahrzeug durchgeführt.
Die Überprüfung bezieht sich auf vier sicherheitsrelevante Baugruppen:
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- Lenkanlage
- Verbindungseinrichtungen mit Fahrwerk und Fahrgestell
- Räder und Bereifung
- Bremsanlage
Fristen
Die Untersuchungsfristen – also die Zeitabstände zwischen zwei Untersuchungen – hängen von der Fahrzeugart, dem Gewicht und dem Alter ab (laut Anlage VIII zur StVZO).
Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen:
- Für die weiteren Untersuchungen von zwölf bis 36 Monaten vom Tag der Erstzulassung an alle 6 Monate
- Danach alle 3 Monate
Güter- und Arbeitsfahrzeuge*:
- Bis 12 t zulässige Gesamtmasse: Nach 36 Monaten (nach erstmaligem in den Verkehr kommen) alle 6 Monate
- Ab 12 t zulässige Gesamtmasse: Nach 24 Monaten alle 6 Monate
*Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 3,5 t
Für eine Sicherheitsprüfung (SP) an Ihrem Fahrzeug sind wir während unserer Öffnungszeiten OHNE TERMIN für Sie da! Zu unserem Einzugsgebiet gehören neben Langenzenn auch die umliegenden Ortschaften Cadolzburg, Veitsbronn, Wilhermsorf.
Kommen Sie einfach vorbei. Wir freuen uns auf Sie!
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