Ein Oldtimer ist ein Kraftfahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals im Straßenverkehr zugelassen wurde. Es befindet sich größtenteils in seinem originalen Zustand, ist gut erhalten und trägt zur Erhaltung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes bei. Diese Definition entspricht der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
Eine Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO ist der Schlüssel für den Erhalt und die Sicherheit Ihrer historischen Schätze. Die Verordnung legt fest, dass Oldtimer einer besonderen Einstufung und Gutachten bedürfen, um ein H-Kennzeichen (H=historisch) zu erhalten. Wir können Ihnen diesen Service anbieten und das Gutachten, das die Voraussetzung für die Oldtimer-Einstufung ist, anfertigen. Für die Begutachtung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Zu unserem Einzugsgebiet gehören neben Langenzenn auch die umliegenden Ortschaften Cadolzburg, Veitsbronn, Wilhermsorf.
Im Rahmen der Untersuchung werden unsere KÜS-Prüfingenieure feststellen, ob Ihr Fahrzeug den entsprechenden Anforderungen entspricht. Dabei fließen auch Aspekte wie Sicherheit, Funktionalität und Originalität in die Bewertung mit ein.
Oldtimer sind nicht nur ein faszinierendes Hobby, sondern auch historische Schätze auf Rädern. Bei der Inspektion eines 30 Jahre oder älteren Fahrzeugs sind kleinere Mängel oder normale Abnutzungsspuren zu erwarten.
Dennoch sollte es in jedem Fall voll funktionsfähig sein, keine Rostschäden aufweisen und sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Reparaturen erfordert. Es ist auch wichtig, dass das Fahrzeug keinen sichtbaren oder unsachgemäß instandgesetzten Unfallschaden hat. Insgesamt sollte das Fahrzeug nutzbar sein und nicht abgenutzt.
Weil ein Fahrzeug alt ist, heißt es nicht automatisch, dass es sich um ein schützenswertes Fahrzeugkulturgut handelt. Der Zustand des Fahrzeugs sollte dem Original möglichst nahe kommen. Es sollten auch keine wesentlichen Teile fehlen und ein guter Pflege- sowie Erhaltungszustand erkennbar sein.
Zur Oldtimer-Begutachtung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu den genannten Öffnungszeiten unter der Rufnummer 09101 456 zur Verfügung. Zu unserem Einzugsgebiet gehören neben Langenzenn auch die umliegenden Ortschaften Cadolzburg, Veitsbronn, Wilhermsorf.
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