Einzelabnahme (§21 StVZO)

Begutachtungen zur Erteilung einer nationalen Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO/ § 13 EG-FGV – vereinfacht ausgedrückt: Einzelabnahmen, Vollgutachten oder 21er.

Falls die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erloschen ist, zum Beispiel aufgrund von Umbauten am Fahrzeug, die nicht durch vorhandene Dokumente wie ABEs, ECE-Genehmigungen oder Teilegutachten abgedeckt sind, wird dieser Service durch einen Unterschriftsberechtigten für einen technischen Dienst benötigt.

Nehmen wir als Beispiel eine Änderung der Federung in Verbindung mit Spurverbreiterungen und modifizierte Laufräder. Solche umfangreichen Modifikationen führen in der Regel dazu, dass § 19 (2) StVZO Anwendung findet und nur ein Sachverständiger mit besonderer Befugnis diese Änderungen durch eine Einzelabnahme legalisieren kann, z. B. als Unterschriftsberechtigter (USB).

Auch bei Importfahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung oder bei Fahrzeugen mit unvollständigen bzw. fehlenden technischen Daten wird eine solche Einzelabnahme für den Betrieb benötigt.

Für Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Genehmigungsart oder Neugestaltung eine individuelle Genehmigung gemäß dem EG-Recht benötigen, ist eine Begutachtung basierend auf § 13 EG-FGV erforderlich. Die Erstellung der Gutachten im Rahmen dieser beiden Verfahren darf ausschließlich von Unterschriftsberechtigten für das Gesamtfahrzeug (USB), technischem Dienst oder amtlich anerkannten Sachverständigen vorgenommen werden – unsere Dienstleistungen bieten Ihnen genau das!

Um Ihre Anfrage bestmöglich beantworten zu können, fügen Sie bitte Dokumente, Bilder, Gutachten und technische Unterlagen Ihrer Anfrage bei. Je mehr Informationen wir vorab von Ihnen erhalten, desto präziser können wir auf Ihre Anfrage eingehen.

Für die Begutachtung zur Einzelabnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin. Zu unserem Einzugsgebiet gehören neben Langenzenn auch die umliegenden Ortschaften Cadolzburg, Veitsbronn, Wilhermsorf.

Wir freuen uns auf Sie!


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Weitere Untersuchungen rund um das Fahrzeug könnten für Sie interessant sein – eine Übersicht, welche Fahrzeugprüfungen wir als Dienstleistung anbieten, finden Sie unter Fahrzeugprüfung

Kontakt

Ing.-Büro Prüfcenter Ebert
Teichenbach 10
90579 Langenzenn

Telefon: 09101 456
E-Mail: info@pruefcenter-ebert.de

Fax: 09101 458

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag
8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag
8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.30 Uhr

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